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TCS Prüfzentrum Emmen
Neuwagen sind erstmals nach vier Jahren, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre amtlich nachzuprüfen. Mit einer Kontrolle durch den TCS lässt sich die Prüfungsgebühr reduzieren.

In der Schweiz sind alle Personenwagen einer periodischen Prüfungspflicht zu unterziehen. Bei dieser Prüfung wird beurteilt, ob ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften der Betriebssicherheit erfüllt. Was muss der Autohalter wissen und wie soll er sein Fahrzeug vorbereiten? Nach der Inverkehrsetzung unterliegt das Fahrzeug einer periodischen Prüfungspflicht. Diese Nachprüfungen erfolgen auf Einladung des Strassenverkehrsamtes.
Muss eine Occasion beim Halterwechsel vorgeführt sein?
Fahrzeuge werden innerhalb der ersten 10 Jahre seit der ersten Inverkehrssetzung ohne neuerliche Prüfung auf einen neuen Halter zugelassen (immatrikuliert). Wird aber anlässlich einer Zulassung festgestellt, dass die ordentliche Kontrolle seit mehr als einem Jahr fällig ist, so wird das Fahrzeug nach der Immatrikulation zu einer amtlichen Kontrolle aufgeboten. Bei Fahrzeugen, deren erste Inverkehrsetzung über 10 Jahre und die letzte Prüfung mehr als ein Jahr zurückliegt, ist vor der Immatrikulation auf einen neuen Halter eine Kontrolle erforderlich.

Der TCS empfiehlt dennoch, nur neu oder zumindest innerhalb der letzten 8 Monate vorgeführte Occasionen zu kaufen.
Amtliche Kontrollen
Für die vom Kanton anerkannten amtlichen Kontrollen in der Fahrzeugkontrollstelle der Sektion Waldstätte in Emmen, bezahlen Mitglieder CHF 59.- (im Strassenverkehrsamt des Kantons Zug CHF 60.-). Die Anmeldung muss jedoch erfolgen, bevor der Halter durch das Strassenverkehrsamt aufgeboten worden ist.

Im Dossier "Landabkommen" ist festgehalten, dass die Strassenverkehrsämter ihre Rückstände bei den amtlichen Kontrollen binnen zwei Jahren aufholen müssen. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge die bisher aus Kapazitätsengpässen zu spät aufgeboten wurden, nicht mehr von einem längeren Intervall profitieren können.
Vorbereitung des Fahrzeuges - Auftrag an die Garage
  • Fahrgestellnummer, Herstellerplakette, Motorkennzeichen müssen deutlich lesbar sein
  • Abgaswartung gemäss gesetzlichen Vorschriften
  • Motor, Antriebseinheit, Unterboden, Radkasten fachmännisch reinigen. Die Unterbodenwäsche von Selbstbedienungsanlagen reicht nicht aus, da Ölbeläge haften bleiben.
  • Bremsschleuche und Leitungen reinigen.
  • Lichterkontrolle und Scheinwerfereinstellung prüfen.
  • Kontrolle der gleichmässigen Wirkung der Bremsen.
  • Sicherheitskontrolle von Lenkung, Radaufhängung und Unterboden.
  • Kontrolle der elektrischen Anlage (Warnvorrichtung, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlagen, Defroster).
  • Fahrzeug innen reinigen und Sicherheitsgurte frei legen.

Das Fahrzeug ist unbeladen (Leergewicht) vorzuführen. Lose Gegenstände vor der Prüfung aus dem Fahrzeug nehmen.

Bei älteren Fahrzeugen - insbesondere mit Rost und Karosserieschäden - ist es ratsam, vor der Instandstellung den Fahrzugwert und die Kosten für das Prüfungsbereitstellen zu vergleichen. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag des Garagisten für Arbeit und Material erleichtern den Entscheid. Übersteigen die Instandstellungskosten den Restwert des Fahrzeuges, lohnt sich der Aufwand nicht.

Anmeldung
Obligatorisch an das TCS-Sekretariat Luzern:

TCS Sekretariat
Burgerstrasse 22
Postfach
6000 Luzern 7
Tel.: 041 229 69 29
Fax: 041 229 69 30
E-Mail:sektionWT@tcs.ch



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